Allgemeine Geschäftsbedingungen der
RD-Gastro e. Kfm., Schafbachstr. 14, 56626 Andernach
Stand: 18.7.2019
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern
(Hotelaufnahmevertrag), damit verbundene, für den Kunden erbrachte weitere Leistungen
und Lieferungen sowie für die zeitweise Überlassung von Tagungs-, Konferenz-, Bankett- und
(sonstigen) Veranstaltungsflächen (Veranstaltungsvertrag) der RD Gastro zur Durchführung
von Veranstaltungen jeglicher Art, wie Tagungen, Konferenzen, Seminaren, Familien- und
sonstigen Feiern und anderer Veranstaltungen, alle damit verbundenen für den Kunden
erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen, insbesondere die gastronomische
Versorgung durch die RD Gastro
2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der RD Gastro ausdrücklich
schriftlich anerkannt.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Der Hotelaufnahmevertrag und der Veranstaltungsvertrag kommen jeweils durch
schriftliche Auftragsbestätigung der RD Gastro nach Buchungsanfrage des Kunden zustande.
Der Hotelaufnahmevertrag kommt auch durch mündliche Bestätigung zustande, sofern die
Buchungsanfrage für denselben Tag erfolgt. Mit der Buchungsanfrage sind der Grund und der
Zweck der Veranstaltung aufzugeben.
2. Vertragspartner sind die RD Gastro und der Kunde. Hat ein Dritter die Buchung für den
Kunden erteilt, haftet der Dritte der RD Gastro gegenüber als Besteller zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der RD Gastro
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller
verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
3. Die RD Gastro kann vom Kunden und /oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung
und/oder Sicherheitsleistung (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften), auch zur
Absicherung vor eventuellen Schäden verlangen.
4. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Flächen und sonstigen Räume
und/oder deren Nutzung zu anderen als der in der Auftragsbestätigung genannten Zwecken,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der RD Gastro.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
1. Die RD Gastro ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen nach
Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die zugesagten und die von ihm in Anspruch genommenen
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der RD Gastro zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der RD Gastro gegenüber
Dritten. Darüber hinaus haften der Kunde und der Besteller für die Bezahlung sämtlicher von
den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Leistungen, insbesondere Speisen und Getränke
sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate
und erhöht sich der von der RD Gastro allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 5
%, anheben.
4. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn
a) im Falle des Hotelaufnahmevertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung der RD Gastro oder der Aufenthaltsdauer des Kunden
wünscht und das Hotel dem zustimmt;
b) im Falle des Veranstaltungsvertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Größe
und/oder Anzahl der gebuchten Flächen und Räume, der Anzahl der
Veranstaltungsteilnehmer, der Leistung der RD Gastro und/oder der Veranstaltungsdauer
des Kunden wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Ist keine Veranstaltungsdauer
vereinbart, kann die RD Gastro für Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen,
zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal, berechnen.
5. Rechnungen der RD Gastro sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug
ist die RD Gastro berechtigt, gegenüber Verbrauchern, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über
dem Basiszinssatz. Der RD Gastro bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die RD Gastro eine Mahngebühr
von € 5,- erheben.
6. Die RD Gastro ist berechtigt, die während der Veranstaltung des Kunden in der RD Gastro
aufgelaufenen Forderungen, durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen
und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung der RD Gastro aufrechnen oder mindern.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER RD GASTRO
1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit der RD Gastro geschlossenen Vertrag ist nur möglich,
wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn die RD Gastro der Vertragsaufhebung ausdrücklich
zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche von der RD Gastro auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der RD Gastro in Textform
ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt die RD Gastro einer Vertragsaufhebung nicht zu,
behält die RD Gastro den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die RD Gastro hat die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die RD Gastro die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist
in diesem Fall verpflichtet mindestens 90 % des vertraglichen Preises für Übernachtungen mit
oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für
Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
In den Restaurants werden bei Gruppenreservierungen bis 7 Personen, im PURS Restaurant bis 5 Personen, im Falle einer Absage bis 48 Stunden im Voraus keine Kosten entstehen, bei Absagen bis 24 Stunden im Voraus werden 50% des ausgewählten Menü-Preises berechnet und bei Absage innerhalb von 24 Stunden im Voraus werden 90% des ausgewählten Menü-Preises berechnet.
Bei Gruppenreservierungen ab 8 Personen, im PURS Restaurant ab 6 Personen, werden im Falle einer Absage bis 8 Tage im Voraus keine Kosten entstehen, zwischen dem 7. Tag und dem 4. Tag im Voraus werden 70% des ausgewählten Menü-Preises berechnet und bei Absage ab dem 3. Tag im Voraus werden 90% des ausgewählten Menü-Preises berechnet.
Für Veranstaltungsverträge und exklusive Buchungen der Restaurants gilt darüber hinaus:
1. Ist das Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen,
besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt die RD Gastro
einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vertraglich ausdrücklich
ausgewiesenen Flächen- und Raumkosten aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste
Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch
genommen werden. Waren die Flächen- und Raumkosten im Vertrag nicht ausdrücklich
ausgewiesen, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann die RD Gastro bei
einem Rücktritt den auf die Flächen- /Raumkosten entfallenden Anteil x vereinbarter
Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Einnahmen aus etwaiger anderweitiger Vermietung der
Flächen / Räume hat die RD Gastro anzurechnen.
2. Tritt der Kunde zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin
zurück, ist die RD Gastro berechtigt zusätzlich 25 %, zwischen der 8. und 4. Woche vor dem
Veranstaltungstermin 50 % und bei jedem späteren Rücktritt 75 % des entgangenen
Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen.
3. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der
Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für den Verzehr noch kein Preis
vereinbart, wird das preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des
Menüpreises berechnet.
4. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die RD Gastro berechtigt, bei
einem Rücktritt zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin 25 %,
zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 50 %, zwischen der 4. Woche
und dem 4. Tag vor dem Veranstaltungstermin 75 % und bei jedem späteren Rücktritt 100 %
der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 2 bis 4 berücksichtigt. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist. Der RD Gastro steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
V. RÜCKTRITT DER RD GASTRO
1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde,
ist die RD Gastro ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag
zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern, Flächen /
Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der RD Gastro die Buchung in angemessener
Frist nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer II. Abs. 3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht
binnen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist geleistet, so ist die RD Gastro ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die RD Gastro berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom der RD Gastro nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer, Flächen / Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- der RD Gastro begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der RD
Gastro in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der RD Gastro zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 4 vorliegt;
- ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
- die Verpflichtungen gemäß Ziffer VII Abs. 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sind oder
die Erfüllung der RD Gastro nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurden;
- die RD Gastro von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Kunde fällige Forderungen der RD Gastro nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der RD Gastro gefährdet
erscheinen;
- der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt,
eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein
außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine
Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung
desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Die RD Gastro hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. AN- UND ABREISE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen /
Räume, es sei denn, die RD Gastro hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen / Räume
schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Hotelzimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde, hat die RD Gastro das Recht, gebuchte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr
anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der
RD Gastro steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer der RD Gastro spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die RD Gastro über den ihr dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den
Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises.
Dem Kunden steht es frei, der RD Gastro nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. VERPFLICHTUNGEN / HAFTUNG DES KUNDEN
1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf
Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsflächen bzw. in der RD Gastro. Die RD
Gastro übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz der RD Gastro. Die gesetzliche Haftung nach § 701 ff BGB bleibt
davon unberührt.
2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen
im Hotel außerhalb der angemieteten Zimmer, Flächen / Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken,
bedürfen der schriftlichen Einwilligung der RD Gastro und können von der Zahlung einer
zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Kunden
eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen
Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für die benutzten Flächen, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von
der RD Gastro entsorgt werden.
3. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig
auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen
und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben,
insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger
zu entrichten.
4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung
getroffen werden, zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
5. Der Kunde verpflichtet sich das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei
Vertragsschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und / oder die
Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters,
geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum
Hotel aufweisen und / oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.
Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des
Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne
solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle
gelten die Regelungen der Ziffer IV. der Allgemeinen Bedingungen (Rücktritt des Kunden,
Stornierung) entsprechend.
6. Der Kunde und der Besteller haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
VIII. HAFTUNG DER RD GASTRO, VERJÄHRUNG
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der RD Gastro auftreten, wird sich die RD
Gastro auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der
Kunde schuldhaft, einen Mangel der RD Gastro anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Die RD Gastro haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Die RD Gastro haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn
diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer
den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung der RD Gastro darüber hinaus für jeden Schadensfall
im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen
Leistungen auf einen Betrag von max. € 5.000.000,- für Sachschäden und auf max. € 100.000,-
für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls
die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RD
Gastro seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche,
unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter
Handlung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger
Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der RD
Gastro. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen
Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für eingebrachte Sachen haftet die RD Gastro dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis
zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf €
800,-. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem
Höchstwert von € 10.000,- versichert. Die RD Gastro empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der RD Gastro Anzeige
erstattet.
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der RD Gastro. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte, haftet die RD Gastro nicht, soweit die RD Gastro, seine gesetzlichen Vertreter
oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber
der RD Gastro geltend gemacht werden.
8. Weckaufträge werden von der RD Gastro mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden und / oder Teilnehmer der
Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Die RD Gastro übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
10. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten
nachgesandt. Die RD Gastro ist berechtigt, nach spätestens dreimonatiger Aufbewahrungsfrist
unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorbezeichneten Sachen dem lokalen
Fundbüro zu übergeben.
11. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem
Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf
diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der
Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der RD Gastro, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der RD
Gastro beruhen.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der RD Gastro.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten im
kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der RD Gastro. Sofern ein Vertragspartner keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der RD Gastro.
Die RD Gastro ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.